Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Solera Lebensmittel GmbH (nachfolgend: das Unternehmen) und dem Käufer bzw. Besteller.
Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugeordnet werden kann.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Unternehmen hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Solera Lebensmittel GmbH. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Impressum.
Unser Kundenservice ist erreichbar von Montag bis Freitag, 09:00–18:00 Uhr, unter der Telefonnummer +49 221 312165.
Alle Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Versandkosten sind – sofern fällig – zusätzlich zu tragen.
Lieferungen erfolgen wie folgt:
Kostenfreie Lieferungen an Unternehmer können je nach Ort und Bestellmenge erfolgen. Hierzu ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich.
Der Liefertermin ist im Vorfeld mit dem Unternehmen abzustimmen. Die Lieferung erfolgt entweder nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut (bei Vorkasse) oder nach Vertragsschluss (bei Online-Zahlung, SEPA-Lastschrift oder Rechnungskauf).
Mindestbestellwert:
Der Mindestbestellwert (ohne Pfand und Servicegebühren) beträgt abhängig vom Lieferort 500,00 EUR netto. Eine Zusammenstellung und Auslieferung erfolgt nur bei Erreichen dieses Mindestwerts.
Hinweis zu Preisänderungen:
Die Preise der Produkte können marktbedingt und saisonal schwanken. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Kunden über Preisänderungen vorab zu informieren. Es gelten stets die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig sind.
Rechnungen sind sofort fällig. Die Zahlung erfolgt bar oder per EC-Karte bei Übergabe der Ware, ohne Abzug. Weitere Zahlungsarten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung. Wechsel werden nicht akzeptiert.
Bei Vereinbarung des SEPA-Lastschriftverfahrens erfolgt der Einzug bei Fälligkeit. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, tritt Zahlungsverzug ohne Mahnung mit dem Tag der Rücklastschrift ein. Rücklastschriftgebühren sind vom Kunden zu tragen.
Bei Überweisung hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Erfolgt keine Zahlung innerhalb dieser Frist, tritt Verzug zwei Tage nach Fristablauf ohne Mahnung ein, sofern der Kunde dies zu vertreten hat.
Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (bei Unternehmern: 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz). Weitere Lieferungen können ausgesetzt und sämtliche offenen Forderungen sofort fällig gestellt werden. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 10 EUR (netto) erhoben.
Bei Lieferung per DHL ist Vorkasse erforderlich. Die Zahlung muss unter Angabe des Verwendungszwecks innerhalb von 5 Kalendertagen nach Bestellung auf das angegebene Konto des Unternehmens erfolgen.
Das Unternehmen ist gegenüber Unternehmern zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
Kommt das Unternehmen in Lieferverzug und lässt eine schriftlich gesetzte Nachfrist ungenutzt verstreichen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten – sofern ihm eine Teillieferung nicht zumutbar ist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzugs oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, insbesondere bei Verbrauchern.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das Unternehmen, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder bei Unzumutbarkeit vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Lieferung an gastronomische Betriebe:
Bei Lieferungen an gastronomische Betriebe (z. B. Restaurants oder Bars) erfolgt die Anlieferung bis zur ersten verschlossenen Tür bzw. bis zur Anlieferzone. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Ware in Keller-, Lager- oder andere schwer zugängliche Räume zu bringen.
Für Unternehmer: Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe bzw. beim Versendungskauf mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über – auch wenn der Transport nicht vom Unternehmen selbst durchgeführt wird.
Für Verbraucher: Die Gefahr geht erst mit Übergabe an den Käufer über, auch beim Versandkauf. Dies gilt auch bei Annahmeverzug.
Transportschäden sind bei Empfang der Ware sofort zu reklamieren und auf dem Lieferschein vom Zusteller/Fahrer zu vermerken. Das Unternehmen bittet um unverzügliche Mitteilung, um etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen zu können. Die Versäumung hat keine Auswirkungen auf gesetzliche Gewährleistungsrechte.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Solera Lebensmittel GmbH.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen gemäß §§ 434 ff. BGB.
Die Solera Lebensmittel GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Angestellte und Erfüllungsgehilfen haften nur im Rahmen dieser Bestimmungen.
Für Schäden bei der Zustellung haftet ausschließlich das beauftragte Transportunternehmen. Bruchschäden sind bis max. 510 EUR versichert. Der Kunde verpflichtet sich, den Inhalt der Sendung in Gegenwart des Lieferanten zu prüfen und Bruchschäden quittieren zu lassen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz der Solera Lebensmittel GmbH. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt bzw. dieser bei Klageerhebung unbekannt ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Solera Lebensmittel GmbH